Speak Up

This page describes the Easybell procedure for the reporting of serious offences through the Easybell / dsnty Speak Up whistleblowing system.

1. Einleitung und Zweck

Die Ziele von Easybell / dstny Speak Up und dieses Leitfadens sind:

  • Personen zu ermutigen, mutmaßliches schweres Fehlverhalten so schnell wie möglich zu melden, in dem Wissen, dass ihre Bedenken ernst genommen und gegebenenfalls untersucht werden und dass ihre Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
  • Personen eine Anleitung zu geben, wie sie diese Bedenken äußern können.
  • den Personen zu versichern, dass sie in der Lage sein sollten, echte Bedenken zu äußern, ohne Repressalien befürchten zu müssen, selbst wenn sie sich als falsch erweisen.
  • Das Verfahren für die Behandlung von Meldungen, die von Hinweisgebern über das Whistleblower-System von Easybell gemacht werden, soll dargelegt werden.

2. Anwendungsbereich

Das Whistleblowing-System kann von den folgenden Personen genutzt werden, um schwerwiegende Straftaten oder den Verdacht auf schwerwiegende Straftaten zu melden:

  • Alle Beschäftigten im beruflichen Kontext, d.h. Angestellte, Selbständige, Freiwillige, Auszubildende, Praktikanten, Direktoren, Mitglieder des Vorstands von Easybell, Aktionäre von Easybell und Mitglieder von Aufsichtsgremien;
  • Unabhängige Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Lieferanten;
  • Ehemalige und künftige Mitarbeiter, d.h. alle Personen, die Verstöße in einem beruflichen und nicht in einem privaten Kontext melden.

Easybell ermutigt dazu, schwere Verstöße über Easybell Speak Up zu melden. Es wird jedoch betont, dass das System eine freiwillige Alternative zu den üblichen internen Kanälen ist, z.B. lokales Management, lokaler Personalverantwortlicher, Konzernmanagement oder Konzernrechtsabteilung.
Dstny ermutigt seine Mitarbeiter, das Whistleblowing-System zu nutzen und alle Whistleblower zu schützen, die in gutem Glauben eine Meldung machen. Diese Personen werden nicht nachteilig behandelt oder müssen mit nachteiligen Folgen rechnen.

Das Whistleblowing-System ist keine Notfall-Hotline. Alle Angelegenheiten, die eine unmittelbare Bedrohung darstellen, d. h. bei denen eine Gefahr für die Gesundheit, das Leben usw. besteht, sollten über die üblichen Notfallkanäle gemeldet werden.

Arten von schwerem Fehlverhalten am Arbeitsplatz:

  • Bestechung
  • Mobbing
  • Interessenkonflikt
  • Korruption
  • Diskriminierung
  • Fälschung
  • Betrug
  • Gesundheit/Sicherheit/Umwelt
  • Fehlverhalten
  • Verstoß gegen Richtlinien/Verfahren
  • Sexuelle Belästigung 
  • Diebstahl
  • Verstoß gegen den Verhaltenskodex

3. Meldung

Personen können Fehlverhalten über Easybell Speak Up melden unter eu.deloitte-halo.com/whistleblower/website/destiny .

Personen können Fehlverhalten in mehreren Sprachen melden: Deutsch Dänisch, Niederländisch, Englisch, Französisch und Schwedisch.

Der Whistleblowing-Service ist unabhängig und an Deloitte als externen und unabhängigen Dritten von Easybell ausgelagert. Der Dienst ist rund um die Uhr verfügbar.

Nach Prüfung der Meldung und Bewertung wird die Meldung an einen Vertreter von Easybell weitergeleitet, der den Fall weiter untersucht.

4. Anonymität

Personen, die einen Vorfall/ein Fehlverhalten melden, können die von ihnen bevorzugte Anonymitätsstufe frei wählen:

  1. Personen können sich dafür entscheiden, vollständig bekannt zu sein und Angaben zu ihrer Identität und ihrer Beteiligung an dem gemeldeten Vorfall zu machen.
  2. Die Personen können sich dafür entscheiden, ihre Identität oder Einzelheiten an Deloitte als Dritten weiterzugeben, der diese Informationen nicht an Dstny weitergeben wird.
  3. Personen können sich dafür entscheiden, völlig anonym zu bleiben und ihre Sicherheit zu gewährleisten, indem sie weder Easybell noch Deloitte ihre Identität preisgeben. Es ist wichtig, so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen, um Fehlinformationen zu vermeiden. Der Hinweisgeber kann jedoch über die Halo-Plattform kommunizieren und die notwendigen Klarstellungen zu seinem Fall geben, ohne dass er seine privaten Informationen bei der Offenlegung mitteilen muss.

5. Rückmeldung

Gemäß den Richtlinien des Europäischen Rates ist Easybell verpflichtet, auf Meldungen von Hinweisgebern innerhalb von 3 Monaten zu reagieren und diese weiterzuverfolgen (mit der Möglichkeit, diese Frist in begründeten Fällen für externe Kanäle auf 6 Monate zu verlängern).

Die Vertreter von Easybell melden sich mit einer Rückmeldung über den Fortschritt oder die Entscheidung, die in Bezug auf das gemeldete Fehlverhalten getroffen wurde.

Der Zugang zur Easybell Speak Up-Plattform ist frei und ohne Einschränkungen möglich. Nach Einreichung ihrer Meldung erhalten sie einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen sie auf die Website zugreifen können, um Rückmeldungen zu ihrem Fall zu lesen oder gegebenenfalls neue Informationen und Beweise zu ihrer bereits gemeldeten Akte hinzuzufügen.

FAQ

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